AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Radyant Digital GmbH
Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Radyant Digital GmbH (nachfolgend „Agentur“) gegenüber ihren Auftraggebern. Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Suchmaschinenoptimierung (SEO), Generative Engine Optimization (GEO, Answer Engine Optimization (AEO) und Content-Marketing.
1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern die Agentur diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Einzelvertragliche Vereinbarungen (z. B. Angebote, Service Level Agreements) gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich oder in Textform (vgl. § 126b BGB) getroffen wurden.
§ 2 Leistungsumfang und Vertragsschluss
2.1 Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung sowie die Laufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
2.2 Alle Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder mit einer Annahmefrist versehen sind.
2.3 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.
2.4 Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung. Im Rahmen ihrer fachlichen Sorgfalt weist die Agentur den Auftraggeber jedoch auf erkennbare rechtliche Risiken hin, soweit diese im Zusammenhang mit den beauftragten Leistungen stehen. Die rechtliche Verantwortung für Inhalte, Marken und Domains verbleibt beim Auftraggeber.
§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung
3.1 Die Zusammenarbeit erfolgt als laufendes Vertragsverhältnis. Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen werden im jeweiligen Angebot geregelt.
3.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Vergütung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist von mindestens 30 Tagen in Verzug ist.
3.3 Die Kündigung eines einzelnen Vertragsverhältnisses lässt etwaige weitere Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien unberührt.
§ 4 Einsatz Dritter
4.1 Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Freelancer oder Subunternehmer einzusetzen. Die Agentur bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
4.2 Der Auftraggeber kann dem Einsatz eines bestimmten Dritten schriftlich widersprechen, sofern ein sachlicher Grund vorliegt.
4.3 Sofern Dritte im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt werden sollen, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
§ 5 Vergütung und Zahlung
5.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus auf Basis der vereinbarten Festpreise.
5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde.
5.4 Zusätzliche Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Software-Lizenzen, Stock-Fotos) werden nur in Rechnung gestellt, wenn sie zuvor mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.
5.5 Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5.6 Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Vergütung länger als 30 Tage in Verzug, ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber stellt der Agentur rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Zugänge und Informationen zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Zugänge zu CMS, Analytics-Tools, Search Console und weiteren relevanten Systemen.
6.2 Verzögerungen aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig erfüllter Mitwirkungspflichten verlängern die Leistungsfristen der Agentur entsprechend und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
6.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht nach, ist die Agentur berechtigt, die Leistungen nach eigenem fachlichen Ermessen zu erbringen. Die so erbrachten Leistungen gelten als vertragsgemäß, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung schriftlich begründete Einwände erhebt.
6.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, Marken und Domains keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen. Dies umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Die Agentur wird den Auftraggeber über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren.
6.5 Laufende Arbeitsergebnisse (z. B. monatliche Content-Lieferungen, Reportings, Optimierungsmaßnahmen) gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung schriftlich begründete Einwände erhebt.
§ 7 Leistungserbringung und Fristen
7.1 Die Agentur erbringt ihre Leistungen in wiederkehrenden Leistungszyklen gemäß dem vereinbarten Angebot. Art, Umfang und Taktung der Leistungen werden im Angebot oder in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt.
7.2 Verbindliche Einzeltermine und Fristen werden schriftlich vereinbart und setzen die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
7.3 Bei höherer Gewalt (insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall wesentlicher technischer Infrastruktur) verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
§ 8 Nutzungsrechte
8.1 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Agentur dem Auftraggeber ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht an den vertragsmäßig erstellten Arbeitsergebnissen ein.
8.2 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen bei der Agentur. Bei Beendigung des Vertrags mit offenen Forderungen ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die noch nicht bezahlten Arbeitsergebnisse zu nutzen.
8.3 Leistungen, die vor Vertragsschluss erbracht wurden (z. B. Pitches, Konzepte), dürfen ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht verwendet werden.
8.4 Quelldateien, offene Layoutdaten und Basisdaten sind nur dann Teil des Leistungsumfangs, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 9 Eigenwerbung und Referenzen
9.1 Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen und dabei den Firmennamen sowie das Logo des Auftraggebers auf der eigenen Website und in allgemeinen Agenturpräsentationen zu verwenden.
9.2 Die Agentur ist berechtigt, die im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Arbeitsergebnisse und erzielten Ergebnisse für eigene Referenz- und Werbezwecke darzustellen. Die Nennung absoluter Zahlen zu Umsätzen, Deckungsbeiträgen, Leads und Budgets des Auftraggebers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
9.3 Als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis gekennzeichnete Informationen sind von jeglicher Eigenwerbung ausgenommen.
9.4 Das Recht zur Referenznennung gemäß Ziffer 9.1 besteht auch nach Vertragsende fort. Der Auftraggeber kann die Referenznennung jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich widerrufen.
§ 10 Gewährleistung
10.1 Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. Suchmaschinenoptimierung, AI Search Optimization und Content-Marketing sind ihrem Wesen nach maßnahmenbasierte Dienstleistungen. Die Agentur schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen sowie ein transparentes Reporting über deren Ergebnisse, nicht jedoch bestimmte Rankings, Traffic-Zahlen oder Umsatzergebnisse. Änderungen an Suchalgorithmen, KI-Systemen oder Plattformrichtlinien durch Dritte (z. B. Google, OpenAI) liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur und begründen keine Mängelansprüche.
10.2 Mängel sind der Agentur innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen. Die Agentur hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung in angemessener Frist.
10.3 Mängelansprüche bestehen bei erheblichen Abweichungen von der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Die Agentur hat die Wahl zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung.
§ 11 Haftung
11.1 Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
11.3 Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte haftet die Agentur nicht. Soweit die Agentur mit der Erstellung von Inhalten beauftragt ist, prüft sie diese mit branchenüblicher Sorgfalt auf erkennbare Rechtsverstöße.
11.4 Mit der Freigabe von Inhalten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit.
§ 12 Geheimhaltung
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.
12.2 Sofern zwischen den Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) besteht, geht diese den Regelungen dieser Ziffer vor.
§ 13 Datenschutz
13.1 Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.
13.2 Sofern die Agentur im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ab.
13.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen an die Agentur übermittelt.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.